
Die LGA Training & Consulting GmbH ist eine 100%-ige Tochter des TÜV Rheinland mit ihrem Hauptsitz in Nürnberg und 140-jähriger Unternehmenstradition. In dem Unternehmen sind die folgenden Themenbereiche vereinigt:
- Management Consulting
- Kompetenzzentrum Galvanotechnik
- Patente und Normen
- Fachschulen
- EU-Beratung und Information sowie
- die LGA Akademie
Am Standort Nürnberg besuchen ca. 4.500 Teilnehmer pro Jahr unsere Lehrgänge, Seminare und Fachtagungen in einer außergewöhnlichen Bandbreite an Themen. Wir können auf ein Expertennetzwerk mit mehreren tausend Referenten aus der Praxis zurückgreifen.
Geförderte Maßnahmen durch die Arbeitsagenturen, ARGEN und WeGebAU
Nachhaltigkeit und hohe Qualität stehen bei uns im Mittelpunkt. Das gilt auch, wenn wir Arbeitsuchende bei der langfristigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen.
Die angebotenen Weiterbildungen sind nach AZWV durch die CertQua als fachkundige Stelle zugelassen. Eine Förderung für Arbeitslose/Arbeitsuchende besteht über einen Bildungsgutschein duch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. Jobcenter/ARGE (SGB II).
Vorgehensweise ohne Bildungsgutschein
Sollten Sie noch nicht über einen Bildungsgutschein verfügen und sich für eine der angebotenen Maßnahmen interessieren, drucken Sie das Produktblatt aus und sprechen Sie mit diesem oder der konkreten Lehrgangsbezeichnung (Maßnahme-Nr.) bei ihrem Arbeitsvermittler vor und bitten um Ausstellung eines Bildungsgutscheines. Wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Bildungsgutschein, mit dem Sie sich direkt beim durchführenden Standort der LGA Akademie anmelden. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann die Kosten der Weiterbildung.
Vorgehensweise mit Bildungsgutschein
Sollten Sie bereits über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit verfügen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Standort der LGA Akademie bei der Sie die angebotene Maßnahme absolvieren wollen und legen dort den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer vor. Das Ziel Ihres Bildungsgutscheines muss mit der von Ihnen gewünschten Maßnahme übereinstimmen. Die für den ausgewählten Träger bestimmte Ausfertigung des Gutscheins, mit der unser Standort Ihre Aufnahme in die Maßnahme bestätigt, muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und rechtzeitig vor dem Beginn Ihrer Teilnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit eingereicht werden.